Bereits im vorletzten Know-How Beitrag wurde auf die zukünftigen Datenschutzbestimmungen hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auch die Pseudonymisierung genannt.

Datenschutz symbolbild 384

Bereits im vorletzten Know-How Beitrag wurde auf die zukünftigen Datenschutzbestimmungen hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auch die Pseudonymisierung genannt.

Dabei werden personenbezogene Daten nicht einer explizit genannten Person zugeordnet, sondern einem Pseudonym. Nach der Überlieferung des römischen Schriftstellers Sueton wurde dieses Vefahren vom römischen Feldherrn Gaius Julius Caesar benutzt, um Depeschen zu verschlüsseln. In Lehrbüchern über Kryptologie wird diese sogenannte Caesar-Verschlüssung oft als besonders unsicheres Verfahren genannt, da es mit einer Häufigkeitsanalyse einfach zu „knacken" ist. Mit einer simplen Pseudonymisierung sind also kaum ernsthafte Datenschutzanforderungen zu erfüllen.

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

Eurospider Information Technology AG
Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen