Dialogfähige digitale Assistenten

Assistenzsysteme gibt es in verschiedensten Ausprägungen. Die einfachsten passiven Systeme beschränken sich auf Empfehlungen und Warnungen. Der Mensch kann diese beachten oder ignorieren. Komplexer sind digitale Assistenten, die Dialoge führen. Am einfachsten zu entwickeln, aber alles andere als trivial, sind digitale Assistenten, welche den Dialog kontrollieren. Der Assistent fragt, der Mensch antwortet. Dabei besteht die Möglichkeit, die Fragen von vorhergehenden Antworten abhängig zu machen. Anspruchsvoller sind Assistenten, welche den Benutzer aus einem sogenannten Anomalous State of Knowledge (ASK) herauszuführen.

Das Konzept des Anomalous State of Knowledge (ASK) wurde anfangs 80er Jahre entwickelt [1], als man die Beziehung zwischen Informationsbedürfnis eines Benutzers und Anfragen an eine Suchmaschine studierte. Das scheint etwas lange her zu sein, ist aber immer noch aktuell. Juristen suchen Bundesgerichtsentscheide, Compliance Officers suchen Informationen über potentielle Kunden. Wahrscheinlich sind sich die wenigsten bewusst, dass sie im Rahmen solcher Suchprozesse ihr Informationsbedürfnis entwickeln, um aus dem ASK herauszufinden. Digitale Assistenten, welche diesen Prozess unterstützen stehen ganz am Anfang ihrer Entwicklung. Erste Schritte werden beispielsweise durch SCAI dokumentiert [2].

 

Links:

[1] Belkin, N.J. "Anomalous states of knowledge as a basis for information retrieval" (PDF). The Canadian Journal of Information Science, 5, 1980, pages 133-143.

[2] Search-Oriented Conversational AI (SCAI) Workshops

 

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

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