FATF’s Crypto Travel Rule

Mit "FATF’s crypto travel rule" ist die Empfehlung 16 der FATF gemeint. Die FATF wurde 1989 von der OECD als eine Expertengruppe mit dem Auftrag eingesetzt, die Methoden der Geldwäscherei zu analysieren und die Aufdeckung von Vermögenswerten aus illegaler Herkunft zu ermöglichen [3]. Im Rahmen dieses Auftrags hat die FATF Empfehlungen erarbeitet [2]. Die Empfehlung 16 wird umgangssprachlich "Travel Rule" genannt. Sie verlangt die Nachvollziehbarkeit der "Reise" von virtuellen Vermögenswerten. Konkret sollen die beiden in einer Transaktion involvierten Virtual Assets Service Profider (VASP) Infomationen über Schuldner und Begünstigte austauschen [1]. Diese Massnahmen ignorieren sogenannte Private Coins, welche nicht von einem VASP (z.B. Kryptobank), sondern von einem persönlichen Benutzer-Wallet verwaltet werden. Die nachfolgende Skizze beschreibt einen möglichen Ansatz für solche private Coins.

A(lice) möchte B(ank) virtuelle Vermögenswerte (z.B. Bitcoins) überweisen

  • B will die Identität von A prüfen, und dass sie über die Vermögenswerte verfügen kann.
  • B identifiziert A, beispielsweise mittels Videoidentifizierung, und etabliert einen sicheren Kanal zu A.
  • B führt für A einen KYC/AML Check durch.
  • B bittet A über den sicheren Kanal die Vermögenswerte mit MultiSig(Kpub(A),Kpub(B)) zu überweisen, so dass entweder A oder B die Bitcoins beanspruchen kann.
  • A führt diese Transaktion auf der Blockchain aus und teilt B die TransakionsID mit.
  • B könnte zusätzlich eine Chain Analyse machen, um eine unerwünschte Herkunft der Vermögenswerte zu vermeiden.
  • B kann die Vermögenswerte mit Kprv(B) beanspruchen und gelangt damit in deren Besitz.
  • Oder B kann die Vermögenswerte nicht beanspruchen, welche dann immer noch A mit Kprv(A) zur Verfügung stehen.

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

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