Kognitive Interviews mit KYC Chatbot

Beim sogenannten "Kognitiven Interview" werden die kognitiven Fähigkeiten von Menschen berücksichtigt. Das "Kognitive Interview" ist gemäss Milne & Bull (2003) eine der am besten erforschten Befragungsmethoden im Rahmen polizeilicher Vernehmungen. Dies ist ein guter Grund, dass der KYC Chatbot beim Verifizieren von möglichen Risiken die Prinzipien des "Kognitiven Interviews" anwendet.

Bernhardt (2015) hat zehn Interviews mit erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt, um praxisrelevante Erkenntnisse über das Vorgehen in Befragungssituationen zu erhalten. Beim Kognitiven Interview wurde folgende Elemente als wichtig erachtet. Die Auskunft gebende Person soll sich auf die Beantwortung der Fragen konzentrieren können, ohne Störung und Unterbrechung durch Dritte. Ein zweites Element besteht darin, das die befragte Person über den Zweck und den Verlauf der Befragung vorgängig informiert wird. Die befragte Person soll die volle Aufmarksamkeit beanspruchen dürfen und die Antworten bestätigt bekommen. Der KYC Chatbot zeigt die erhaltenen Antworten als Rückmeldung. Selbstverständlich schenkt der KYC Chatbot der Benutzerin oder dem Benutzer die uneingeschränkte Aufmerksamket. Mit einer geschickten Parametrisierung des Dialogs mit dem KYC Chatbot wird der Zweck des Dialogs gut erklärt.

  1. Milne, R. & Bull, R. (2003) Psycologie der Vernehmung: Die Befragung von Tatverdächtigen, Zeugen und Opfern. Bern: Hans Huber.
  2. Bernhardt, M. (2015) Effektive Befragungsstrategien für Juristen in unternehmensinternen Untersuchungen. Kovac, Dr. Verlag 978-3-8300-8192-0 (ISBN)

Totalrevision Datenschutzgesetz

Seit dem 15. September 2017 liegen Botschaft und Entwurf des Bundes­rates für ein revidiertes Daten­schutz­gesetz auf dem Tisch. In einer ersten Etappe nahm das Parlament wichtige An­passungen ans EU-Recht vor (Weiter­entwicklung des Schengen-Besitz­standes). Die zweite, um­strittenere Etappe befindet sich seit September 2019 in den parlamentarischen Beratungen. Mit der Vorlage soll der Datenschutz durch erhöhte Transparenz bei der Datenbearbeitung und mehr Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen gestärkt werden. Griffige Sank­tionen und Handlungs­pflichten der ver­ant­wortl­ichen Personen sollen die korrekte Um­setzung gewähr­leisten.

Links: datenrecht.ch

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