In einem früheren Beitrag sind wir bereits auf das risikobasierte Vorgehen eingegangen. Nicht nur die Risiken, sondern auch die Massnahmen müssen korrekt beurteilt werden. In der empirischen Sozialforschung wurde untersucht, wie sich bei solchen Beurteilungen Fehler einschleichen.
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU. In der Schweiz wurde der Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes publiziert. In beiden Fällen gilt es mehr Pflichten zu erfüllen unter verschärften Strafbestimmungen. Aus technischer Sicht ist absehbar, dass eDiscovery nicht nur dem Knowledge Management und der Innovation förderlich ist, sondern auch hilft, die erwähnten Pflichten zu erfüllen und die Risiken zu minimieren. Wie kann man das Unangenehme mit dem Nützlichen verbinden?
Eine schlechte Qualität der Stammdaten erhöht die Wahrscheinlichkeit, Treffer zu verpassen. Beispielsweise können Codierungsprobleme dazu führen, dass politisch exponierte Personen (PEP) nicht erkannt werden.