Compliance benötigt Namensabgleich-Lösungen: Beispielsweise um Kunden- mit Sanktions- und PEP-Listen zu vergleichen. Unglücklicherweise kann es für den Namen einer Person viele Schreibweisen geben (z.B. verschiedene Transliterationen). Darum muss ein Entscheid gefällt werden ob nur sehr ähnliche Namen oder auch weniger ähnliche Namen überprüft werden sollen. Im ersten Fall verpasst man möglicherweise relevante Treffer, und im zweiten erhält man in der Regel zu viele Treffer.
Hash-Funktionen wie zum Beispiel SHA-1 sind im Digitalgeschäft wichtig um kleine Textstücke (ein Digest) aus grösseren Dokumenten zu machen. Dieser Digest ist dann ein einzigartiger Stellvertreter für dieses Dokument. Keine zwei Dokumente sollten den gleichen Digest haben.
In einem früheren Beitrag sind wir bereits auf das risikobasierte Vorgehen eingegangen. Nicht nur die Risiken, sondern auch die Massnahmen müssen korrekt beurteilt werden. In der empirischen Sozialforschung wurde untersucht, wie sich bei solchen Beurteilungen Fehler einschleichen.
Bereits im vorletzten Know-How Beitrag wurde auf die zukünftigen Datenschutzbestimmungen hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auch die Pseudonymisierung genannt.
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU. In der Schweiz wurde der Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes publiziert. In beiden Fällen gilt es mehr Pflichten zu erfüllen unter verschärften Strafbestimmungen. Aus technischer Sicht ist absehbar, dass eDiscovery nicht nur dem Knowledge Management und der Innovation förderlich ist, sondern auch hilft, die erwähnten Pflichten zu erfüllen und die Risiken zu minimieren. Wie kann man das Unangenehme mit dem Nützlichen verbinden?




