Obwohl Digitalisierung in aller Munde ist, werden weiterhin fleissig Dokumente im 1993 veröffentlichten Portable Document Format (PDF) veröffentlicht. Die Nachnutzbarkeit von PDF-Dokumenten in digitalisierten Prozessen ist beschränkt. Trotzdem sind digital signierte PDF-Dokumente weit verbereitet.
Der Vorentwurf für das neue Datenschutzgesetz führt auch den Begriff des Profilings ein (Art. 3 lit. f VE-DSG). Als Profiling gilt jede Auswertung von Daten, um wesentliche persönliche Merkmale zu analysieren oder vorherzusagen.
Die Identifizierung eines Bankkunden gemäss Art. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG) zielt auf die Kenntnis der wahren Identität jedes Kunden ab. Im Gegensatz zur Identifizierung ist die Authentifizierung nicht nur auf natürliche oder juristische Personen beschränkt.
Das Wort Compliance ist kein Schlagwort im Duden. Wharig nennt Compliance nur als medizinischen Begriff, und nicht im Sinne einer Erfüllung gesetzlicher Auflagen. Nichtsdestotrotz haben deutsche Medien das Wort Compliance seit 2012 häufig verwendet.
Eine gängige Frage betrifft die Frequenz mit der man seine Kunden überprüft. Art. 9 (Berichtspflicht) des Anti-Money Laundering Act (AMLA) ist relevant für diese Frage: Ein Finanzintermediär muss umgehend eine Meldung wie definiert zu Handen des Money Laundering Reporting Office Switzerland (MROS) einreichen. Es ist offensichtlich, dass umgehende Meldungen schwierig sind, wenn die Kunden lediglich periodisch überprüft werden.