GwG-Vorschriften definieren Bedingungen, ohne vorzugeben wie bzw. mit welchen Hilfsmitteln sie zu erfüllen sind. Man nennt diese Bedingungen Anforderungen. Ein Beispiel ist Art. 6 GwG, der das Abklären der Hintergründe und des Zwecks von Politisch Exponierten Personen (PEP) verlangt. Hierfür kann ein Finanzintermediär im Internet recherchieren, den Kunden befragen und/oder den Kundenstamm mit einer kommerziellen PEP-Liste abgleichen.
Compliance-Vorschriften sind voll von Schwellenwerten. Art. 8a Abs. 1 GwG (Transaktionen ab 100'000 Franken) und Art. 305bis Abs. 1bis StGB (qualifiziertes Steuervergehen ab 300'000 Franken) gehören zu den bekannteren Schwellenwerten. Beim statistischen Lernen, wie es in der künstlichen Intelligenz eingesetzt wird, gibt es weitergehende Überlegungen zu Schwellenwerten.
Im Jahr 1924 schreibt Albert Einstein: "Tradition ermöglicht erst und hemmt dann wieder die Entwicklung der Gedanken." Was damals für die neue Physik von Bedeutung war, gilt heute für Compliance.
Die Ein-Münzen-Blockchain wurde von Eurospider entwickelt, um ein grundlegendes Verständnis für die Blockchain-Technologie zu vermitteln. Es wird angenommen, dass es nur eine einzige virtuelle Münze gibt, die im Rahmen von Transaktionen den Besitzer wechselt. Diese stark vereinfachte Kette kann erstaunlich vieles anschaulich erklären.
Die E-ID ist ein digitales Identifizierungsmittel, um Personen im Online-Geschäftsverkehr auf vertrauenswürdige und sichere Art und Weise zu identifizieren. Die E-ID ist ein Schlüsselinfrastrukturelement, das die wirtschaftliche Effizienz im Geschäftsverkehr steigert. Sie ermöglicht auch E-Voting oder E-Health. Die gestrige Verhandlung im Nationalrat zeigt, dass noch einige Hürden zu überwinden sind.