In der Juristerei sind die Risiken von unklaren Regeln bestens bekannt. Es gibt verschiedene Interpretationsmöglichkeiten und Chancen für lukrative Mandate. In diesem Beitrag geht es aber um automatisierte Regeln. Einige Blockchains, z.B. Ethereum, bieten die Möglichkeit Transaktionen nach vorgegebenen Regeln automatisch auszuführen.

Eine Auswertung der Zitierungen des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 1997 (GwG, SR 955.0) in den Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) ergab interessante Resultate. Die zehn am häufigsten zitierten GwG-Normen behandeln die Pflichten der Finanzintermediäre, den Geltungsbereich des GwG und die Aufsicht über die Finanzintermediäre. Die Auswertung veranschaulicht die Anwendung der GwG-Normen durch das Bundesgericht.

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Beim sogenannten "Kognitiven Interview" werden die kognitiven Fähigkeiten von Menschen berücksichtigt. Das "Kognitive Interview" ist gemäss Milne & Bull (2003) eine der am besten erforschten Befragungsmethoden im Rahmen polizeilicher Vernehmungen.

Eurospider hat mit der beliebten Levenshtein-Distanz ein einfaches Experiment durchgeführt. Mit 600 Namen aus den Medien wurden Treffer in einer mehr als 1000 mal grösseren Testdatenbank gesucht. Die Testdatenbank enthält zu jedem der 600 Namen den vollständig korrekten Namen. Was kann man daraus lernen?

GwG-Vorschriften definieren Bedingungen, ohne vorzugeben wie bzw. mit welchen Hilfsmitteln sie zu erfüllen sind. Man nennt diese Bedingungen Anforderungen. Ein Beispiel ist Art. 6 GwG, der das Abklären der Hintergründe und des Zwecks von Politisch Exponierten Personen (PEP) verlangt. Hierfür kann ein Finanzintermediär im Internet recherchieren, den Kunden befragen und/oder den Kundenstamm mit einer kommerziellen PEP-Liste abgleichen.

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Winterthurerstrasse 92
8006 Zürich

 

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